Vorsorge und Früherkennungsuntersuchungen werden von Krankenversicherungen als "Leistungen auf Verlangen" eingeschätzt und müssen von den Versicherungen nicht erstattet werden.
Auf dem Kulanzwege sind einzelne Versicherungen bereit, einzelne Kosten zumindest teilweise zu erstatten. Sollte eine Erstattung vom Klienten angestrebt werden, so erstellen wir gerne ein detailliertes Leistungsverzeichnis der in unseren CheckUp-Paketen enthaltenen Untersuchungen und Beratungen, einschließlich der Ihnen zuordnungsfähigen Ziffern der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte). Aufgrund einer solchen Liste können unsere Klienten ggf. Rückerstattungen erfragen.

